Informationen für Pflegende – Teil 1
Inhaltsverzeichnis
Palliative Versorgung am Lebensende
Palliative Versorgung hat das Ziel, vor allem die Lebensqualität von Menschen zu verbessern, die mit schweren, unheilbaren Krankheiten leben. Wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, beginnt die palliative Versorgung, die das Wohl von schwerkranken und sterbenden Menschen in den Fokus rückt. Diese Unterstützung steht allen Versicherten, privat wie gesetzlich, zu.
Linderung von Schmerzen und Symptomen
Einer der Hauptziele der Palliativversorgung ist es, Schmerzen und andere belastende Symptome wie Übelkeit, Atemnot oder Schlafstörungen zu lindern. Das wird oft durch gezielte medikamentöse Behandlung und therapeutische Maßnahmen erreicht. So können Patienten ihre verbleibende Zeit mit weniger körperlichem Leid verbringen.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
Schwerkranke, die keine weitere Behandlung wünschen, können AAPV nutzen, um Schmerzen zu lindern. Diese wird zu Hause angeboten und muss ärztlich verordnet werden; die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Wenn AAPV nicht ausreicht, ermöglicht SAPV eine umfassende Betreuung zu Hause. Diese wird ebenfalls ärztlich verordnet und von den Krankenkassen finanziert. Ein Team aus verschiedenen Fachleuten übernimmt die Versorgung.
Ambulante Hospizdienste
Ambulante Hospizdienste bieten sterbenden Menschen und ihren Angehörigen Beratung und Begleitung zu Hause, meist ehrenamtlich und kostenlos.
Hospize
Hospize bieten Menschen mit unheilbaren Krankheiten palliative Pflege und medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase, einschließlich psychosozialer Unterstützung. Die Kosten werden von der Krankenversicherung getragen.
Vorsorgevollmacht, Betreuung und Patientenverfügung
Es ist wichtig, frühzeitig festzulegen, wer im Fall von Handlungsunfähigkeit Entscheidungen trifft. Angehörige sind nicht automatisch berechtigt.
Vorsorgevollmacht
Legt fest, wer im Notfall Entscheidungen trifft. Sie sollte vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit erstellt werden, und der Bevollmächtigte benötigt das Originaldokument.
Beglaubigung und Formulare
Eine notarielle Beglaubigung ist bei großem Vermögen ratsam. Es ist sinnvoll, offizielle und aktuelle Formulare zu nutzen, da sie die wichtigsten Vorsorgebereiche abdecken und leicht auszufüllen sind.
Hinweis
Banken haben oft eigene Formulare und akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten nicht. Eine „über den Tod hinaus“ gültige Bankvollmacht ermöglicht es, vor Abschluss der Erbteilung Ausgaben wie Beerdigung oder Miete zu begleichen.
Betreuungsverfügung
Damit kann man im Voraus festlegen, wer die Betreuung übernehmen soll. Diese tritt in Kraft, wenn ein Gericht sie für notwendig hält.
Patientenverfügung
Hier wird festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen am Lebensende gewünscht oder abgelehnt werden. Diese sind für Ärzte und Bevollmächtigte verbindlich.
Hinweis
Falls keine Patientenverfügung vorliegt, haben zusammenlebende Ehepartner seit 2023 ein Notvertretungsrecht für medizinische Entscheidungen, befristet auf sechs Monate. Eine Beratung dazu wird empfohlen.
Tipp: Beratungen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und Hospizvereine an.
Prävention und Rehabilitation
Pflege kann belastend sein, daher ist es wichtig, die eigene Gesundheit zu schützen.
Prävention
Vorsorgemaßnahmen helfen, körperlichen und psychischen Krankheiten vorzubeugen. Fast jeder Mensch hat Anspruch auf Präventionsleistungen. Krankenkassen bieten Präventionskurse an.
Medizinische Rehabilitation
Diese fördert die Genesung nach Krankheiten und kann vom Hausarzt verordnet werden. Ab dem Alter von 70 Jahren sind geriatrische Reha-Maßnahmen ohne Genehmigung der Krankenkasse möglich.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können gemeinsam eine Reha machen.
Eine stationäre Reha ist alle vier Jahre möglich, selbst wenn ambulante Versorgung ausreichen würde. Wenden Sie sich dafür an Ihren Arzt. Während Ihrer stationären Reha besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege für die pflegebedürftige Person, entweder in derselben Einrichtung oder in der Nähe. Die Krankenkasse organisiert dies. Eine Liste passender Einrichtungen bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation unter www.bar-frankfurt.de.
Hinweis
Wenn die Krankenkasse eine Präventions- oder Reha-Maßnahme ablehnt, hilft der VdK beim Widerspruch. In der Regel ist eine Mitgliedschaft erforderlich.
Pflege und Beruf
Kurzfristige Arbeitsverhinderung
Müssen Sie trotz Job vorübergehend einen Pflegebedürftigen betreuen, sind Sie durch Kündigungsschutz abgesichert. Sie können bis zu zehn Arbeitstage freinehmen, um die Pflege zu organisieren, und Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von etwa 90 Prozent Ihres Nettogehalts beantragen.
Pflegezeit
Zur Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 1 können Sie bis zu sechs Monate freinehmen, ganz oder teilweise, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter hat. Die Freistellung muss zehn Tage vorher angekündigt werden. Zur Einkommensabsicherung ist ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie möglich, das die Hälfte des Einkommensverlusts abdeckt und zurückgezahlt werden muss.
Familienpflegezeit
Zur Vereinbarung von Pflege und Beruf kann die Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduziert werden, in Betrieben mit über 25 Beschäftigten und bei einem Pflegegrad ab 1. Ein zinsloses Darlehen ist möglich.
Begleitung in der letzten Lebensphase
Für die Begleitung eines Pflegebedürftigen in seinen letzten Monaten ist eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich, bei Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Auch hier besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Hinweis
Pflegezeit, Familienpflegezeit und Begleitung in der letzten Lebensphase dürfen pro Pflegebedürftigem maximal zwei Jahre dauern.
Gesundheit der Pflegenden
Pflegende sollten auch auf ihre eigene Gesundheit achten. Überforderung und Einsamkeit können zu gesundheitlichen Problemen führen. Deshalb ist es wichtig, regelmäßig Pausen einzulegen und sich zu erholen.
- Teilen Sie die Pflege, wenn möglich, mit anderen.
- Binden Sie Familie, Freunde oder Nachbarn ein, um bei Bedarf eine Auszeit zu nehmen.
- Holen Sie sich professionelle Unterstützung.
- Planen Sie genügend Zeit für Hobbys und soziale Kontakte ein.
- Bleiben Sie aktiv durch Sport und nehmen Sie an Kursen für pflegende Angehörige teil. Anbieter sind Krankenkassen, Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Pflegedienste, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, z.B. DRK, Diakonie, Caritas, AWO, Online-Plattformen wie „Wege zur Pflege“
- Tipp: Die meisten Angebote sind kostenfrei.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine Kur und Entspannungsmethoden wie Yoga.
- Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege und stundenweise Verhinderungspflege.
- Lassen Sie sich regelmäßig zu Entlastungsangeboten beraten und informieren Sie sich über Änderungen in der Pflegegesetzgebung.
Sandra Kerber-Bender