Informationen für Pflegende – Teil 3

11. März 2025 Allgemein

Behindertenpauschbetrag

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 können Sie einen steuerlichen Pauschbetrag von 384 bis 2840 Euro ansetzen. Bei den Merkzeichen Bl, H oder TBl erhöht sich der Pauschbetrag auf 7400 Euro.

Grad der BehinderungPauschbetrag in Euro
20384
30620
40860
501140
601440
701780
802120
902460
1002849
Merkzeichen H, BI, TBI Pflegegrad 4 oder 57400

Erbe und Testament

Kinder und Enkel, die gesetzliche oder testamentarische Erben sind, können verlangen, dass ihre Pflegeleistungen beim Erbe berücksichtigt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Hilfe über die übliche Unterstützung hinausging.

Wird im Testament festgelegt, wie Ihre Pflege vergütet wird, entfällt die gesetzliche Ausgleichspflicht und Erbstreitigkeiten können vermieden

Hinweis

Ausgaben des Pflegebedürftigen, wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, erstattet die Pflegekasse nachträglich. Der Anspruch bleibt auch bei Tod vor Antragstellung bestehen, mit einer Frist von zwölf Monaten für offene Rechnungen.

Steuervergünstigungen

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung abgesetzt werden. Alternativ kann ein Pauschbetrag beansprucht werden, den das Finanzamt ohne Belege anerkennt.

Pflegepauschbetrag

Um diesen Pauschbetrag geltend zu machen, müssen Sie dem Finanzamt den Pflegegrad oder den Grad der Behinderung mitteilen. Der Pauschbetrag ist bei Pflegegrad 2 oder einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ möglich.

PflegegradPauschbetrag in Euro
2600
31100
4 oder 5 oder Hilflosigkeit1800

Es gibt weitere Steuervergünstigungen wie außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Da die steuerlichen Regelungen komplex sind, sollten Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein, dem Bund der Steuerzahler oder einem Steuerberater beraten lassen.

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