Demenz 3.0

Demenz ist eine Erkrankung der älteren Menschen. Mit den demographischen Veränderungen wird auch die Erkrankung Demenz immer präsenter. Unterschiedliche Ursachen von Demenz und deren individuelle Vielfalt haben zu unterschiedlichen therapeutischen Ansätzen geführt, die Demenz verlangsamen oder in einigen Bereichen verbessern können. Bisher ist eine Heilung nicht möglich oder nur in bestimmten Fällen, die durch Alkoholmissbrauch oder Medikamenten verursacht wurden.

Die Ursachenforschung der Erkrankung konnte bisher nicht klären warum das Gehirn aufhört zu arbeiten und Zellen absterben. Erbliche, medikamentöse, Umwelt- und andere Einflüsse konnten bisher als Ursache oder Trigger für Demenz ausgemacht werden.

Wie gehen wir persönlich und als Gesellschaft mit dieser Erkrankung um?

Als erstes ist eine frühzeitige syndromale und ätiologische Diagnostik wichtig. Diese sollte erfolgen, wenn sich erste Zeichen von Gedächtnisproblemen bemerkbar machen. Leichte kognitive Beeinträchtigungen können sich schon lange vor der Diagnose einstellen, z. B. Erinnerungslücken, Aufmerksamkeitsdefizite oder Orientierungsverlust. Die Diagnose kann der Hausarzt, Neurologe, Psychiater oder eine spezialisierte Einrichtung wie z.B. eine Gedächtnisambulanz stellen. Vom ersten Schock über die Diagnose bis zur Bestätigung einer Vermutung ist als Reaktion alles möglich. Die Symptomatik der Erkrankung mit dem Verlust der eigenen Persönlichkeit und die eingeschränkten Therapiemöglichkeiten lassen Ängste bei Angehörigen und Betroffenen aufkommen. Daher ist die erste Frage: Was kann man tun, um die Krankheit aufzuhalten oder zu verlangsamen?

Durch individuelle medikamentöse oder nicht-medikamentöse Therapien kann die Erkrankung in ihrer Verschlechterung verzögert oder im besten Fall aufgehalten werden und eine gewisse Selbstständigkeit des Patienten erhalten werden.

„Rund zwei Drittel aller Demenzkranken werden von ihren Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt. Betreuung und Pflege dauern oft viele Jahre, sind zeitintensiv und stellen große körperliche und seelische Anforderungen an die Pflegenden.“ So lautet das Fazit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Das geht bei vielen Pflegenden bis an die eigenen psychischen und gesundheitlichen Grenzen. Unterstützungsangebote gibt es in vielen Bereichen, die man nicht aus falscher Scham ablehnen sollte. Hilfe kann man bei der Kranken- oder Pflegekasse (je nach Zuständigkeit) beantragen. Der Betroffene kann ambulante Pflege beantragen, sowie Physiotherapie, Ergotherapie, Gruppenangebote für Demenzkranke, Besuchsdienste, Tagespflegeeinrichtungen, Haushaltshilfen, Hilfe bei der Medikamentengabe und Hilfe bei sonstigen medizinischen Behandlungen. Wichtig ist auch der Austausch zwischen Betroffenen in Selbsthilfegruppen oder Seminaren. In Schulungskursen können nebenher auch rechtliche Fragen zur Pflege geklärt werden.

Der Gesetzgeber ist sich der Lage von Demenzerkrankten und pflegenden Angehörigen und Freunden durchaus bewusst. Er hat mit der 2. Stufe der Pflegereform 2017 Demenz mit in die Pflegestufe I aufgenommen. Dabei wurden „erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind“ .

Leichte bis mittlere kognitive Einschränkungen die einen erhöhten Betreuungsaufwand benötigen, können nun in Pflegestufe I aufgenommen werden und erhalten einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125€. Dieses Geld ist für eine professionelle Betreuung und Hilfe im Haushalt zu verwenden.

PflegegradGeldleistung
ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsleistung
ambulant
Leistungsbetrag
vollstationär
Pflegegrad 1./.125 Euro125 Euro./.
Pflegegrad 2316 Euro689 Euro125 Euro770 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro125 Euro1.262 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro125 Euro1.775 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro125 Euro2.005 Euro

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung 2018, Quelle: https://www.pflege-grad.org/tabellen.html

Die folgende Tabelle zeigt den zu vergütenden Pflegeaufwand der einzelnen Pflegestufen und was einem Pflegebedürftigen zusteht.
Pflegebedarf auf Basis der Pflegegrade mit Einführung des Pflegestärkungsgesetz II 2017

PflegegradGrundpflege (SGB XI)Psychosoziale UnterstützungNächtliche HilfenPräsenz tagsüber
Pflegegrad 127-60 Minutenbis 1x täglichneinnein
Pflegegrad 230-127 Minutenbis 1x täglich0-1xnein
Pflegegrad 2 mit EA
(eingeschränkter Alltagskompetenz)
8-58 Minuten2-12x täglichneinunter 6 Stunden
Pflegegrad 3131-278 Minuten2-6x täglich0-2xunter 6 Stunden
Pflegegrad 3 mit EA
(eingeschränkter Alltagskompetenz)
8-74 Minuten6x täglich bis ständig0-2x6-12 Stunden
Pflegegrad 4184-300 Minuten2-6x täglich2-3x6-12 Stunden
Pflegegrad 4 mit EA
(eingeschränkter Alltagskompetenz)
128-250 Minuten7- mehr als 12x täglich1-6xrund um die Uhr
Pflegegrad 5 mit EA
(eingeschränkter Alltagskompetenz)
245-279 Minutenmehr als 12x täglichmind. 3xrund um die Uhr

Die obere Tabelle zeigt, dass in den Pflegegraden 1-3 nur ein Teil des Tages abgedeckt ist. Eine vollständige Betreuung ist nicht immer notwendig oder gegeben. Leider kann hier aber nur der Durchschnitt der Pflegezeiten abgebildet werden. Was passiert, wenn der Betreuungsaufwand wesentlich höher ist bei Personen im Pflegegrad 1-2?

Um diese Lücken zu füllen, ist meist ein soziales Netzwerk zur Versorgung und Betreuung im Alltag die bessere und kostengünstigere Alternative gegenüber einem Umzug in ein Betreutes Wohnen. Persönliche Kontakte mit den Nachbarn oder mit einer Person, die schnell zur Stelle ist, wenn es mal brennt, sind dabei unverzichtbar. Diese Netzwerke können durch altersgerechte Assistenzsysteme wirkungsvoll unterstützen werden und entfalte so ihre optimale Wirkung. Die helfende Hand oder ein netter Zuruf zwischendurch erleichtern den Alltag und werden durch Assistenzsysteme schnell und unkompliziert ermöglicht. Die individuelle Betreuung wird dabei nicht ersetzt, aber von individuell zugeschnittenen Systemen wirkungsvoll unterstützt.

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Ute Schmidt

Ist Pflege heute und morgen bezahlbar?

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Informationen über Gesundheit, Pflege und deren Kosten. Im Jahr 2015 waren rund 2,8 Mio. Menschen (ein Plus von 8,9% im Vergleich zum Jahr 2013) pflegebedürftig und den Pflegestufen I-III* zugeordnet.

  • 72,6% davon wurden zu Hause versorgt.
  • Der Anteil der Pflegestufe I betrug 64,2%.
    • Diese wurden fast zur Hälfte (48,4%) durch Angehörige versorgt.
    • 24,2% wurden unterstützt durch ambulante Pflegedienste.
    • „Nur“ 27,4%, dies entspricht 783.416 Pflegebedürftigen, wurden in Pflegeheimen versorgt.

* Die Einführung der Pflegegrade 1-5 erfolgte im Januar 2017.

Diese Zahlen sind entsprechend der demographischen Entwicklung steigend, wie auch die Pflegekosten.

Das Bundesgesundheitsministerium meldete, dass die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung (PSV) sich im ambulanten Bereich von 2002 bis 2016 von 8,3 Mrd. EUR auf 16,5 Mrd. EUR verdoppelten. Insgesamt stiegen die Ausgaben von 2002 bis 2016 von 16,5 Mrd. EUR auf 28,3 Mrd. EUR.

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums soll die Zahl der Pflegebedürftigen in der PSV von 2016 mit 2,75 Mio. auf 5,32 Mio. im Jahr 2050 steigen.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg von November 2016 bis November 2017 um 1,4%. Das entspricht 617.000 Personen. Diese Personen fallen im Ernstfall bei der Versorgung von Angehörigen mit Pflegebedarf weg oder sie müssen beides übernehmen, was zu einer erheblichen Doppel- oder Dreifachbelastung bei Familien mit Kindern führen kann. Gesundheitliche Probleme auf Seiten der Pflegenden sind nicht ausgeschlossen.

Als Alternative bleibt oftmals nur der Pflegedienst oder ein Pflegeheim. Letzteres ist aber in den letzten Jahren kaum weiter ausgebaut worden (von 2011 bis 2015 durchschnittlich 1% p.a.), da die ambulante Pflege mehr gefördert wurde – „Ambulante Pflege vor stationärer Pflege“.

Wie kann man die Versorgung im eigenem Heim stärken?

In den meisten Fällen sind die Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 und 2 im eigenem Heim noch recht mobil. Daher werden von der Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit 4.000 EUR bis 16.000 EUR gefördert. Bisher waren diese Maßnahmen auf bauliche Änderungen oder einen Treppenlift begrenzt. Im neuen Pflegestärkungsgesetz §40 Absatz 4 wird darauf hingewiesen, dass die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren können, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann.

Der Gesetzestext sagt nicht, dass sich diese finanziellen Zuschüsse ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beschränken müssen, so wie es derzeit praktiziert wird. Die Beantragung von finanzieller Unterstützung für technische Hilfsmittel nach §40 sollte daher auch für moderne AAL-Systeme möglich sein.

Dies wäre ein großer Schritt zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. AAL-Systeme erleichtern den Alltag und geben eine höhere Sicherheit bei gesundheitlichen Problemen und Notsituationen. Der Notruf per Knopf oder Telefon ist nicht immer ausreichend. Moderne, vernetzte Systeme können Gefahrensituationen erkennen und melden, bevor Gefahr entsteht, z.B. wenn der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage ist, selbst Hilfe zu rufen. Diese Investitionen lohnen sich auch bei anfänglich hohen Kosten. Eine teurere, stationäre Versorgung kann vermieden oder herausgezögert werden.

Die Pflegekassen müssen sich dringend mit diesen neuen Technologien befassen. Ein Anfang ist mit dem Hilfsmittelverzeichnis der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) gemacht. In den Gruppen 21 und 52 sind erste Produkte zur Vitalmessung oder Notrufsysteme verzeichnet. Die Aufnahme neuer Hilfsmittel sollte beschleunigt werden, damit innovative AAL-Systeme schnell für alle zugänglich gemacht werden und die derzeitige Pflegesituation entspannt wird.

Ute Schmidt