Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Welche Unterschiede bestehen zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Auf den ersten Blick mögen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 ähnlich erscheinen, aber ihre Unterschiede hinsichtlich Unterstützung und Service sind bedeutend. Schauen wir genauer darauf, wie sich Pflegegrad 2 von seinem Vorgänger, Pflegegrad 1, unterscheidet.

Welche Pflegegrade gibt es?

Grundsätzlich lässt sich sagen, je höher der Pflegebedarf, desto höher auch der Pflegegrad.

Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, d.h. es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor, aber es wird Hilfe benötigt, um im Alltag zurechtzukommen
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegebedürftige, die beide Arme und Beine nicht mehr bewegen können, werden automatisch dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Dies ist bei einem vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, der nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden kann, der Fall (etwa bei vollständiger Lähmung aller Extremitäten oder bei Menschen im Wachkoma).

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss laut §15 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI), eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten vorliegen. Dazu zählen auch Patienten mit einer Demenzerkrankung oder einer psychischen Störung. Die Pflegebedürftigen sind auf die Hilfe Dritter angewiesen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt hat.

Wie könnte ein Fallbeispiel zu Pflegegrad 2 aussehen?

Der 78-jährige Herr Schreiber lebt mit seiner Frau Anna in einem Haus. Im Gegensatz zu Anna, die an einer diagnostizierten Rheumaerkrankung leidet, den Alltag jedoch ohne größere Einschränkungen bewältigt, wurde vor 2 Jahren bei ihrem Mann Demenz festgestellt. Zusätzlich leidet er an einer Herzkrankheit und schwerem Diabetes. Herrn Schreiber fällt die Alltagsbewältigung von Tag zu Tag schwerer.

Durch die Demenzerkrankung bereitet es ihm besondere Probleme, seine Zuckerwerte zu kontrollieren. Dadurch ist er häufiger unterzuckert, wird bewusstlos und stürzt. Seit der Demenzerkrankung ist Herr Schreiber auch immer weniger in der Lage, den Hausnotruf zu nutzen. In Notsituationen wird er, ausgelöst durch den Diabetes, bewusstlos, ohne den Notrufknopf drücken zu können. Selbst wenn seine Zuckerwerte sich im Normalbereich befinden, verhindert es seine Demenz, den Knopf zu betätigen. Seine Frau kann ihm durch ihre Erkrankung nicht mehr ausreichend helfen, besonders was die Körperpflege betrifft.

Bei der Begutachtung vom MDK erreicht Herr Schreiber 47,5 Punkte. Somit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor. Ein paar Wochen später wird ihm aufgrund des Urteils des Gutachters Pflegegrad 2 zugeteilt. Dadurch kann er nun die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, der ihn mehrmals die Woche besucht. Dieser kann u.a. die Körperpflege übernehmen. Den Entlastungsbetrag setzt Herr Schreiber für eine Betreuungskraft ein. Die Pflegedienststelle verfügt seit einiger Zeit über temi, den Assistenzroboter. Mithilfe von temi macht Herr Schreiber regelmäßig Gedächtnisübungen in Form von Spielen.

Der Gutachter vom Medizinischen Dienst empfiehlt Herrn Schreiber, zusätzlich einen Antrag auf Vayyar Sturzsensoren zu stellen. Die Sturzsensoren zeichnen mittels Radartechnik Stürze auf, ohne dass Herr Schreiber einen Knopf drücken muss. Die Kosten werden gemäß §40 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 100% von der Pflegekasse übernommen.

Wie gehe ich vor, um die Erteilung von Pflegegrad 2 zu erreichen?

Der Ablauf um Pflegegrad 2 zu erhalten ist identisch mit dem Ablauf zur Erteilung des Pflegegrad 1.

Wie berechnet sich Pflegegrad 2?

Die Pflegebegutachtung bildet die Grundlage für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Es werden sechs Lebensbereiche sowie die individuelle Selbstständigkeit begutachtet. Danach erfolgt die Bewertung anhand einer festgelegten Matrix. Um eine präzise Beurteilung zu gewährleisten, werden Punkte vergeben und diesen Punkten spezifische Werte zugeordnet. Dadurch wird eine Gewichtung der verschiedenen Kriterien erreicht. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Beeinträchtigung, desto höher ist der spätere Punktwert. Ein Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn Ihnen der Medizinische Dienst zwischen 27 und 47,5 Punkten zuweist.

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Informationen zu der Gewichtung in den verschiedenen Lebensbereichen.

Modul mit LebensbereichenWas wird geprüft?Bewertung der SelbstständigkeitGewichtung
1. MobilitätPrüfung der Motorikz.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2. Kognitive FähigkeitenPrüfung von Fertigkeitenz.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen15 %
3. VerhaltensweisenPrüfung des Umgangs und Steuern von Problemenaggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen15 %
(der höhere Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4. SelbstversorgungPrüfung des Grades an Selbstständigkeitbei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken40 %
5. Umgang mit MaßnahmenPrüfung des Grades der selbstständigen Umsetzungvon ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien20 %
6. Gestaltung des AlltagslebensPrüfung der Selbstständigkeit im AlltagPlanung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen15 %

Wenn der Pflegegrad ermittelt ist, wird dem Pflegebedürftigen die Erteilung des jeweiligen Pflegegrads mitgeteilt. Die Bewilligung der Leistungen erfolgt ab dem Tag der Antragstellung.

Wie/Wo beantrage ich eine Erhöhung der Pflegestufe?

Durch eine voranschreitende Erkrankung oder mit zunehmendem Alter kann sich der Pflegebedarf mit der Zeit erhöhen. In dem Fall besteht die Möglichkeit, den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Zu diesem Zweck sollten der Betroffene oder Angehörige, genau wie bei der 1. Feststellung des Pflegegrades, Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen und um eine Überprüfung des Hilfsbedarfs gebeten werden. Eine Zusprechung von mehr Leistungen erfordert eine erneute Überprüfung der Pflegesituation.

Nach der Kontaktaufnahme übernehmen die Angestellten der Pflegekasse die Aufgabe, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Für die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse stehen Musteranträge zur Verfügung, die unter folgendem Link heruntergeladen werden können.

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 zustehen.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld332 Euro im Monat
Pflegesachleistungen761 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege689 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege770 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Monat
Verhinderungspflege1612 Euro im Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro (einmalig)
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat
Stand Januar 2024, Quelle: https://www.pflegehelden.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegegrad-2/

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf 332 € Pflegegeld pro Monat, was monatlich an den Pflegebedürftigen überwiesen wird. Dies trifft zu, wenn er von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird. Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Es muss jedoch für die Pflege verwendet werden, z.B. als Bezahlung seiner Angehörigen, die als anerkannte Pflegepersonen eingestuft sein müssen. Das Pflegegeld muss nicht zwingend an die Pflegenden gezahlt werden. Im Falle einer Weiterleitung bleibt es steuerfrei, wenn der Empfänger zu den anerkannten Pflegepersonen gehört.

Wichtige Tipps und Hinweise

Wird die Pflege ausschließlich von Angehörigen übernommen, besteht für diese die Verpflichtung, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Bei Pflegegrad 2 findet diese halbjährlich statt. Diese Pflegeberatungen dienen u.a. dem Zweck, zu prüfen, ob den Pflegenden genug Unterstützung zukommt. Führt ein Pflegedienst die Beratung durch, kann es vorkommen, dass dabei versucht wird, die eigenen Leistungen zu verkaufen.

Bei einem Klinik- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld nur bis zum 29. Tag gezahlt. Finden Behandlungen in mehreren Kliniken hintereinander statt, wird jeder Klinikaufenthalt für sich gezählt. Geht der Betroffene von der Klinik direkt in eine Rehaeinrichtung, werden der Aufenthalt in der Klinik und der Reha zusammengezählt.

Professionelle Pflegedienste

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 761 € im Monat. Der Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Es gibt Situationen, in denen Angehörige die Pflege nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können. Das trifft bei Berufstätigkeit oder schwerer körperlicher Pflege zu. In manchen Fällen ist professionelle Hilfe nur unregelmäßig nötig.

Mit dem Geld der Pflegesachleistung werden Pflegekräfte bezahlt, die die Angehörigen von außen unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei einem von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst arbeiten.

In folgenden Bereichen wird der Pflegedienst bei Pflegegrad 2 tätig:

  • Ernährung
  • Körperpflege, z.B. Mundpflege
  • Mobilität
  • Toilettengang

Wichtige Tipps und Hinweise

Um den Überblick zu behalten, sollte vom Dienstleister immer eine Kopie der monatlichen Abrechnung verlangt werden, da die Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse erfolgt. Zusätzlich kann die Abrechnung von den Verbraucherzentralen geprüft werden.

Wie findet man den passenden Pflegedienst?

  • Der persönliche Gesamteindruck ist entscheidend.
  • Wieviel Zeit nimmt sich die Pflegedienstleitung für ein Gespräch?
  • Eine ausführliche Beratung ist wichtig.
  • Ein individueller Pflegeplan samt Kosten sollte erstellt werden.

Die nachstehenden Fragen sollten mit „ja“ beantwortet werden:

  • Ist es dem Pflegedienst möglich, schnell vor Ort zu sein, wenn der Betroffene ihn braucht?
  • Werden alle Bereiche, wobei der Pflegebedürftige Unterstützung braucht, abgedeckt?
  • Ist der Pflegedienst flexibel genug, auch dann zu reagieren, wenn außer den festgelegten Zeiten Hilfe benötigt wird?
  • Besteht das Personal überwiegend aus Fach- anstatt Hilfskräften?
  • Wird gewährleistet, dass das Pflegepersonal nicht ständig wechselt?

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wenn Betroffene sich einen Mix aus Pflegegeld und dem Einsatz eines Pflegedienstes wünschen, können sie eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Für die monatliche Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes gibt es die Pflegesachleistung. Wenn nicht der gesamte Betrag genutzt wird, kann man sich den Rest als Pflegegeld auszahlen lassen. Dazu muss der ungenutzte Teil der Sachleistung in Prozent errechnet werden. Wenn dies z.B. 40 Prozent sind, bekommt der Pflegebedürftige 40 Prozent des Pflegegeldbetrages (nicht der Sachleistung).

Ein Rechenbeispiel

Herr Schreiber in Pflegegrad 2 bekommt Unterstützung durch einen Pflegedienst. Ihm stehen 724 € im Monat zu (siehe Tabelle). Der Pflegedienst ist jedoch nicht so oft im Einsatz, dass der volle Betrag in Anspruch genommen wird. Er rechnet für den Monat nur 434,40 € ab, was 60 Prozent entspricht. Es bleiben 40 Prozent übrig. In Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 316 €. Davon erhält Herr Schreiber 40 Prozent, das sind 126,40 €. Der Pflegedienst rechnet 434,40 € mit der Pflegekasse ab, 126,40 € überweist die Pflegekasse an Herrn Schreiber als Pflegegeld.

PflegesachleistungPflegegeld
724 € insgesamt316 € insgesamt
434,40 € = 60 %wenn 60 % Pflegesachleistung verwendet, dann stehen 40 % Pflegegeld zu126,40 € = 40 %

Wichtige Tipps und Hinweise

Fällt die Entscheidung zu Gunsten einer Kombinationsleistung aus, besteht eine 6-monatige Bindungspflicht daran. Danach kann neu entschieden werden, ob diese erneut in Anspruch genommen wird oder die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld separat.

Um einen Überblick über das verbleibende Pflegegeld zu erhalten, sollte man sich die Rechnungskopien des Pflegedienstes, der mit der Pflegekasse abrechnet, zusenden lassen.

Tagespflege und Nachtpflege

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf die Tagespflege in Höhe von 689 € im Monat. Die Tagespflege kann Pflegende regelmäßig und unregelmäßig vertreten, von einzelnen Tagen bis hin zu allen sieben Wochentagen. Sie kommt z.B. im Krankheitsfall der Pflegenden zum Einsatz oder wenn diese Termine wahrnehmen müssen. Sie kann auch eine Gesellschafts- oder Betreuungsfunktion erfüllen. Angebote für das Wochenende oder nachts sind allerdings schwer zu finden.

Nimmt ein Pflegebedürftiger ein Angebot der Tagespflege an, sieht sein Alltag folgendermaßen aus: Ein Fahrdienst holt ihn morgens ab und bringt ihn nachmittags wieder nach Hause. In kleinen Gruppen wird gemeinsam gegessen, gekocht und gebacken. Zusätzlich gibt es diverse Freizeitangebote, z.B. Singen und Basteln.

Ab Pflegegrad 2 kann Tagespflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Pflegebedürftige ist nicht zur Nutzung anderer Leistungen verpflichtet. Das Angebot muss monatlich genutzt werden, damit es nicht verfällt.

Wichtige Tipps und Hinweise

Pflegekassen, Pflegestützpunkte und andere Pflegeberatungsstellen helfen bei der Suche nach der passenden Einrichtung.

Bevor sich der Betroffene für eine Einrichtung entscheidet, sollte er diese zusammen mit einem Angehörigen testen, indem er ein Probetag mitmacht.

Wichtig zu wissen ist, dass jede Tagespflege über einen anderen Tagessatz verfügt. Dieser ist in verschiedene Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Betreuung etc. aufgesplittert. Wird der monatliche Betrag von 689 € überschritten, kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Sind die Kosten danach immer noch nicht vollständig gedeckt, muss der Rest privat gezahlt werden. Es empfiehlt sich, sich vor der Inanspruchnahme der Leistung von der Leitung ausrechnen zu lassen, wie hoch die monatlichen Kosten im Einzelfall sind.

Wie der Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen ist und welche Angebote damit finanziert werden können?

Die Voraussetzungen in Pflegegrad 2 sind die Gleichen zu Pflegegrad 1.

Hausnotruf

Ab Pflegegrad 1 steht dem Betroffenen ein Hausnotrufsystem zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind identisch.

Wird der Besuch einer ambulanten Wohngruppe unterstützt?

Personen, die in einer Wohngruppe leben und ambulant betreut werden, steht ab Pflegegrad 1 der Wohngruppenzuschlag zu.

Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf die Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € im Jahr. Diese wird dann relevant, wenn pflegende Angehörige für längere Zeit ausfallen, z.B. im Urlaub oder bei einer Kur. Kurzzeitpflege kann man auch bei einer drastischen Veränderung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. nach einer Operation der Fall sein, durch deren Auswirkungen der Betroffene auf die Pflege in einer Einrichtung angewiesen ist.

Rahmenbedingungen:

  • auf Antrag bei der Pflegekasse
  • für höchstens 8 Wochen im Jahr
  • in Pflegeeinrichtungen, separaten Kurzzeitpflegen, einigen Reha-Kliniken
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung privat zu finanzieren

Wichtige Tipps und Hinweise

Pflegende Angehörige müssen selbst die Anbieter kontaktieren.

Der Betrag der Kurzzeitpflege kann mit ungenutzten Geldern der Verhinderungspflege und des Entlastungsbetrags aufgestockt werden. Auf Anfrage berechnet die Pflegekasse den Betrag im jeweiligen Fall. Wenn die Kurzzeitpflege nicht innerhalb eines Jahres genutzt wird, verfällt ihr Betrag ersatzlos.

Während der 8-wöchigen Kurzzeitpflege verringert sich das Pflegegeld um 50 Prozent. Wird die Kurzzeitpflege länger genutzt, hat der Betroffene gar keinen Anspruch mehr.

Verhinderungspflege – Ersatzpflege

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist für die Pflege zu Hause gedacht. Ihre tage -oder stundenweise Nutzung kommt den Pflegenden gerade bei kürzeren Auszeiten entgegen, wie z.B. einem Friseurtermin.

Rahmenbedingungen:

  • Pflegegeld oder Kombinationsleistung muss genutzt werden
  • Kann rückwirkend beantragt werden
  • Tageweise längstens 6 Wochen im Jahr; stundenweise an 365 Tagen im Jahr
  • Leistung durch Freunde, Nachbarn, Bekannte, Ehrenamtliche, professionelle Pflege -und Betreuungskräfte
  • Pflegekasse zahlt festen Betrag von 1612 € im Jahr

Handelt es sich um professionelle, von der Pflegekasse anerkannte Pflegedienste, sind diese dazu berechtigt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Bei anderweitigen Hilfen muss der Betroffene privat vorlegen, bekommt jedoch das Geld von der Pflegekasse zurückerstattet, sofern er die Quittungen vorlegt.

Wichtige Tipps und Hinweise

Wird der Pflegebedürftige von einem Verwandten gepflegt, ist die Bezahlung geringer. Da jede Pflegekasse anders darüber entscheidet, welcher Verwandtschaftsgrad dafür ausschlaggebend ist, sollte man sich bei der zuständigen Stelle darüber informieren.

Der Betrag der Verhinderungspflege kann mit ungenutzten Geldern der Kurzzeitpflege und des Entlastungsbetrags aufgestockt werden. Von der Kurzzeitpflege dürfen höchstens 806 € verwendet werden. Auch hier empfiehlt sich eine Berechnung der Pflegekasse. Die Verhinderungspflege muss innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden, bevor ihr Betrag ersatzlos verfällt.

Kürzung des Pflegegeldes

  • bei Verhinderungspflege tageweise Kürzung um 50 Prozent
  • bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent, aber: anerkannte Pflegeperson darf nicht länger als 8 Stunden abwesend sein

Für die „Vorpflegezeit“ muss kein Pflegegrad vorliegen. Ein Schreiben des Hausarztes oder ein Pflegetagebuch können diese nachweisen. Im Falle einer Ablehnung der Pflegekasse lohnt es sich, einen Widerspruch einzureichen. Dadurch vergrößert sich der Entscheidungsspielraum.

Was wird noch gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt die Pflegepersonen und Angehörigen mit kostenlosen Pflegekursen ab Pflegegrad 1.

Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags

Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in vielen Fällen zumindest teilweise von den Angehörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause in seinem bisherigen Umfeld wohnen bleiben kann. Pflegende Angehörige wie z. B. Kinder oder andere pflegende Personen (wie z.B. der Lebenspartner), die ein enges persönliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können hierfür im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.

Die Pflege muss unentgeltlich, in der Wohnung des Gepflegten oder in der des Pflegenden erfolgen; Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst ist hierbei unschädlich.

Bis einschließlich 2020 kam der Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro lediglich bei der Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bzw. hilflosen Personen (Merkzeichen H) in Betracht. Seit 2021 können bereits ab dem Pflegegrad 2 folgende Pflege-Pauschbeträge durch den Pflegenden geltend gemacht werden:

bei Pflegegrad 2600 Euro
bei Pflegegrad 31.100 Euro
bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H1.800 Euro

Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet. Erfolgt die Pflege durch mehrere Personen, ist der Pauschbetrag gleichmäßig auf die tatsächlich pflegenden Personen aufzuteilen.

Der Pauschbetrag kann auch mehrfach gewährt werden, wenn mehrere Personen wie z.B. beide Elternteile gepflegt werden.

Insbesondere bei der erstmaligen Geltendmachung oder einer höheren Einstufung wird ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit benötigt. Für die Geltendmachung des Pauschbetrags sind Angaben zum Pflegegrad, die Steuer-Identifikationsnummer des Pflegebedürftigen sowie ggf. Name und Anschrift der weiteren pflegenden Person erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen bzw. Angaben sollten vorab beschafft werden.

Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, H 33b „Pflege-Pauschbetrag“ EStH.

Was gibt es für digitale Hilfen?

Für Digitalen Pflegeanwendungen (DiPas) erhält man einen Zuschuss von der Pflegekasse ab dem 1. Pflegegrad.

Was ist wissenswert zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Für Verbrauchsmittel wird dem Betroffenen ab Pflegegrad 1 ein Betrag von 40,00 € monatlich zur Verfügung gestellt.

Werden die Kosten für Hilfsmittel von Kranken-/Pflegekasse übernommen?

Es wird zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln unterschieden identisch zu Pflegegrad 1.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden ebenfalls unterstützt

Ab Pflegegrad 1 ist es möglich den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40) in Anspruch zu nehmen, um die Lebensführung wieder so selbstständig wie möglich zu gestalten und das eigene Zuhause pflegegerecht anzupassen.

Welche Eigenschaften hat der Sturzerkennungssensor von Vayyar?

Automatische Sturzerkennungssysteme wie das System von Vayyar erleichtern die Pflege und ermöglichen weiterhin eine häusliche Pflege und werden deshalb als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst.

Präzise Sturzerkennung

Durch hochentwickelte Radartechnologie erkennen die Vayyar-Sturzsensoren ungewöhnliche Bewegungen. Sie identifizieren Stürze und lösen umgehend einen Alarm aus. Sie erkennen Präsenz im Raum oder auch im Bett und alarmieren, wenn z.B. nachts das Bett für längere Zeit nicht mehr belegt ist.

Automatisierte Warnmeldungen

Ein herausragender Vorteil dieser Sensoren liegt in ihrer Fähigkeit, automatisch und ohne manuelles Eingreifen Warnungen zu generieren. Im Falle eines Sturzes erkennen sie eigenständig die Situation und alarmieren sofort vorab festgelegte Kontakte oder Dienstleister, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Breites Anwendungsspektrum

Sie erkennen die verschiedensten Arten von Stürzen (langsame, schnelle, gleitende, Ohnmacht) äußerst präzise und reagieren umgehend, indem sie Alarm schlagen, sobald sie potenzielle Risiken erkennen.

Vielseitige Überwachung

Diese Sensoren überwachen nicht nur Stürze, sondern identifizieren auch ungewöhnliche Bewegungsmuster oder potenzielle Risikoaktivitäten. Dadurch bieten sie ein breites Spektrum an Sicherheitsfunktionen und gewährleisten eine kontinuierliche Überwachung für eine sichere Umgebung.

Nahtlose Integration

Die Vayyar-Sturzsensoren sind gerade mal so groß wie ein Feuermelder und integrieren sich nahtlos in die häusliche Umgebung, ohne das Erscheinungsbild oder die Ästhetik zu beeinträchtigen. Diese unauffällige Integration ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung, ohne den Alltag der Bewohner zu stören.

Förderung von Selbstständigkeit und Komfort

Hauptziel ist es, älteren Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität maximale Unabhängigkeit zu bieten. Durch die Schaffung einer sicheren Umgebung und automatisches Herbeirufen von Hilfe im Notfall fördern sie ein Gefühl von Sicherheit und Wohlbefinden.

Die Vayyar-Sturzsensoren sind eine innovative Antwort auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege. Sie bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch eine Unterstützung, die die Lebensqualität und Unabhängigkeit der Nutzer verbessert. Ihre präzise Erkennung, automatische Alarmfunktion und unauffällige Integration machen sie zu einem wertvollen Instrument, welches das Leben zu Hause sicherer und angenehmer gestaltet.

Technologische Unterstützung

Mit nachlassender Mobilität in Kombination mit Demenz bzw. Abnahme der kognitiven Fähigkeiten erhöht sich die Sturzgefährdung. Durch das Nachlassen der kognitiven Fähigkeiten wird der Notfallknopf oft vergessen oder kann nicht mehr gedrückt werden. Die Vayyar-Sturzsensoren sind Beispiele für eine technische Lösung, um Stürze im Haushalt zuverlässig zu erkennen, schnell und automatisch Hilfe zu rufen und so Sturzfolgen zu minimieren.

Auch im Pflegegrad 2 werden technische Hilfsmittel wie die Vayyar Sturzsensoren bezuschusst. Stürze im Haushalt sind eine der häufigsten Gründe für die dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustands im Alter. Die positiven Eigenschaften und innovativen Funktionen von Vayyar Sturzsensoren sind von großer Bedeutung für die moderne Pflegeunterstützung.

Fazit

Der Pflegegrad 2 bietet eine breitere Palette von Dienstleistungen und anpassbaren Optionen im Vergleich zu Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2 öffnet Türen zu umfassenderen Unterstützungen und Dienstleistungen, die speziell auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die erweiterte Palette von Optionen zielt darauf ab, ein komfortableres und sichereres Leben zu ermöglichen.

Quellenangaben

Sandra Kerber-Bender