Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 2 zu?

Welche Unterschiede bestehen zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?

Auf den ersten Blick mögen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 ähnlich erscheinen, aber ihre Unterschiede hinsichtlich Unterstützung und Service sind bedeutend. Schauen wir genauer darauf, wie sich Pflegegrad 2 von seinem Vorgänger, Pflegegrad 1, unterscheidet.

Welche Pflegegrade gibt es?

Grundsätzlich lässt sich sagen, je höher der Pflegebedarf, desto höher auch der Pflegegrad.

Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, d.h. es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor, aber es wird Hilfe benötigt, um im Alltag zurechtzukommen
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegebedürftige, die beide Arme und Beine nicht mehr bewegen können, werden automatisch dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Dies ist bei einem vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, der nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden kann, der Fall (etwa bei vollständiger Lähmung aller Extremitäten oder bei Menschen im Wachkoma).

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Um Pflegegrad 2 zu erhalten, muss laut §15 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI), eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten vorliegen. Dazu zählen auch Patienten mit einer Demenzerkrankung oder einer psychischen Störung. Die Pflegebedürftigen sind auf die Hilfe Dritter angewiesen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt hat.

Wie könnte ein Fallbeispiel zu Pflegegrad 2 aussehen?

Der 78-jährige Herr Schreiber lebt mit seiner Frau Anna in einem Haus. Im Gegensatz zu Anna, die an einer diagnostizierten Rheumaerkrankung leidet, den Alltag jedoch ohne größere Einschränkungen bewältigt, wurde vor 2 Jahren bei ihrem Mann Demenz festgestellt. Zusätzlich leidet er an einer Herzkrankheit und schwerem Diabetes. Herrn Schreiber fällt die Alltagsbewältigung von Tag zu Tag schwerer.

Durch die Demenzerkrankung bereitet es ihm besondere Probleme, seine Zuckerwerte zu kontrollieren. Dadurch ist er häufiger unterzuckert, wird bewusstlos und stürzt. Seit der Demenzerkrankung ist Herr Schreiber auch immer weniger in der Lage, den Hausnotruf zu nutzen. In Notsituationen wird er, ausgelöst durch den Diabetes, bewusstlos, ohne den Notrufknopf drücken zu können. Selbst wenn seine Zuckerwerte sich im Normalbereich befinden, verhindert es seine Demenz, den Knopf zu betätigen. Seine Frau kann ihm durch ihre Erkrankung nicht mehr ausreichend helfen, besonders was die Körperpflege betrifft.

Bei der Begutachtung vom MDK erreicht Herr Schreiber 47,5 Punkte. Somit liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor. Ein paar Wochen später wird ihm aufgrund des Urteils des Gutachters Pflegegrad 2 zugeteilt. Dadurch kann er nun die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, der ihn mehrmals die Woche besucht. Dieser kann u.a. die Körperpflege übernehmen. Den Entlastungsbetrag setzt Herr Schreiber für eine Betreuungskraft ein. Die Pflegedienststelle verfügt seit einiger Zeit über temi, den Assistenzroboter. Mithilfe von temi macht Herr Schreiber regelmäßig Gedächtnisübungen in Form von Spielen.

Der Gutachter vom Medizinischen Dienst empfiehlt Herrn Schreiber, zusätzlich einen Antrag auf Vayyar Sturzsensoren zu stellen. Die Sturzsensoren zeichnen mittels Radartechnik Stürze auf, ohne dass Herr Schreiber einen Knopf drücken muss. Die Kosten werden gemäß §40 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 100% von der Pflegekasse übernommen.

Wie gehe ich vor, um die Erteilung von Pflegegrad 2 zu erreichen?

Der Ablauf um Pflegegrad 2 zu erhalten ist identisch mit dem Ablauf zur Erteilung des Pflegegrad 1.

Wie berechnet sich Pflegegrad 2?

Die Pflegebegutachtung bildet die Grundlage für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Es werden sechs Lebensbereiche sowie die individuelle Selbstständigkeit begutachtet. Danach erfolgt die Bewertung anhand einer festgelegten Matrix. Um eine präzise Beurteilung zu gewährleisten, werden Punkte vergeben und diesen Punkten spezifische Werte zugeordnet. Dadurch wird eine Gewichtung der verschiedenen Kriterien erreicht. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Beeinträchtigung, desto höher ist der spätere Punktwert. Ein Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn Ihnen der Medizinische Dienst zwischen 27 und 47,5 Punkten zuweist.

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Informationen zu der Gewichtung in den verschiedenen Lebensbereichen.

Modul mit LebensbereichenWas wird geprüft?Bewertung der SelbstständigkeitGewichtung
1. MobilitätPrüfung der Motorikz.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2. Kognitive FähigkeitenPrüfung von Fertigkeitenz.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen15 %
3. VerhaltensweisenPrüfung des Umgangs und Steuern von Problemenaggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen15 %
(der höhere Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4. SelbstversorgungPrüfung des Grades an Selbstständigkeitbei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken40 %
5. Umgang mit MaßnahmenPrüfung des Grades der selbstständigen Umsetzungvon ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien20 %
6. Gestaltung des AlltagslebensPrüfung der Selbstständigkeit im AlltagPlanung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen15 %

Wenn der Pflegegrad ermittelt ist, wird dem Pflegebedürftigen die Erteilung des jeweiligen Pflegegrads mitgeteilt. Die Bewilligung der Leistungen erfolgt ab dem Tag der Antragstellung.

Wie/Wo beantrage ich eine Erhöhung der Pflegestufe?

Durch eine voranschreitende Erkrankung oder mit zunehmendem Alter kann sich der Pflegebedarf mit der Zeit erhöhen. In dem Fall besteht die Möglichkeit, den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Zu diesem Zweck sollten der Betroffene oder Angehörige, genau wie bei der 1. Feststellung des Pflegegrades, Kontakt mit der Pflegekasse aufgenommen und um eine Überprüfung des Hilfsbedarfs gebeten werden. Eine Zusprechung von mehr Leistungen erfordert eine erneute Überprüfung der Pflegesituation.

Nach der Kontaktaufnahme übernehmen die Angestellten der Pflegekasse die Aufgabe, alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen. Für die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse stehen Musteranträge zur Verfügung, die unter folgendem Link heruntergeladen werden können.

Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Leistungen einer pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 2 zustehen.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
Pflegegeld332 Euro im Monat
Pflegesachleistungen761 Euro im Monat
Tages- und Nachtpflege689 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege770 Euro im Monat
Kurzzeitpflege1774 Euro im Monat
Verhinderungspflege1612 Euro im Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro (einmalig)
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat
Stand Januar 2024, Quelle: https://www.pflegehelden.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegegrad-2/

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf 332 € Pflegegeld pro Monat, was monatlich an den Pflegebedürftigen überwiesen wird. Dies trifft zu, wenn er von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird. Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen. Es muss jedoch für die Pflege verwendet werden, z.B. als Bezahlung seiner Angehörigen, die als anerkannte Pflegepersonen eingestuft sein müssen. Das Pflegegeld muss nicht zwingend an die Pflegenden gezahlt werden. Im Falle einer Weiterleitung bleibt es steuerfrei, wenn der Empfänger zu den anerkannten Pflegepersonen gehört.

Wichtige Tipps und Hinweise

Wird die Pflege ausschließlich von Angehörigen übernommen, besteht für diese die Verpflichtung, regelmäßig an einer Pflegeberatung teilzunehmen. Bei Pflegegrad 2 findet diese halbjährlich statt. Diese Pflegeberatungen dienen u.a. dem Zweck, zu prüfen, ob den Pflegenden genug Unterstützung zukommt. Führt ein Pflegedienst die Beratung durch, kann es vorkommen, dass dabei versucht wird, die eigenen Leistungen zu verkaufen.

Bei einem Klinik- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld nur bis zum 29. Tag gezahlt. Finden Behandlungen in mehreren Kliniken hintereinander statt, wird jeder Klinikaufenthalt für sich gezählt. Geht der Betroffene von der Klinik direkt in eine Rehaeinrichtung, werden der Aufenthalt in der Klinik und der Reha zusammengezählt.

Professionelle Pflegedienste

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 761 € im Monat. Der Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Es gibt Situationen, in denen Angehörige die Pflege nicht mehr ohne Hilfe von außen bewältigen können. Das trifft bei Berufstätigkeit oder schwerer körperlicher Pflege zu. In manchen Fällen ist professionelle Hilfe nur unregelmäßig nötig.

Mit dem Geld der Pflegesachleistung werden Pflegekräfte bezahlt, die die Angehörigen von außen unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei einem von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst arbeiten.

In folgenden Bereichen wird der Pflegedienst bei Pflegegrad 2 tätig:

  • Ernährung
  • Körperpflege, z.B. Mundpflege
  • Mobilität
  • Toilettengang

Wichtige Tipps und Hinweise

Um den Überblick zu behalten, sollte vom Dienstleister immer eine Kopie der monatlichen Abrechnung verlangt werden, da die Abrechnung zwischen Dienstleister und Pflegekasse erfolgt. Zusätzlich kann die Abrechnung von den Verbraucherzentralen geprüft werden.

Wie findet man den passenden Pflegedienst?

  • Der persönliche Gesamteindruck ist entscheidend.
  • Wieviel Zeit nimmt sich die Pflegedienstleitung für ein Gespräch?
  • Eine ausführliche Beratung ist wichtig.
  • Ein individueller Pflegeplan samt Kosten sollte erstellt werden.

Die nachstehenden Fragen sollten mit „ja“ beantwortet werden:

  • Ist es dem Pflegedienst möglich, schnell vor Ort zu sein, wenn der Betroffene ihn braucht?
  • Werden alle Bereiche, wobei der Pflegebedürftige Unterstützung braucht, abgedeckt?
  • Ist der Pflegedienst flexibel genug, auch dann zu reagieren, wenn außer den festgelegten Zeiten Hilfe benötigt wird?
  • Besteht das Personal überwiegend aus Fach- anstatt Hilfskräften?
  • Wird gewährleistet, dass das Pflegepersonal nicht ständig wechselt?

Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Wenn Betroffene sich einen Mix aus Pflegegeld und dem Einsatz eines Pflegedienstes wünschen, können sie eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Für die monatliche Abrechnung des ambulanten Pflegedienstes gibt es die Pflegesachleistung. Wenn nicht der gesamte Betrag genutzt wird, kann man sich den Rest als Pflegegeld auszahlen lassen. Dazu muss der ungenutzte Teil der Sachleistung in Prozent errechnet werden. Wenn dies z.B. 40 Prozent sind, bekommt der Pflegebedürftige 40 Prozent des Pflegegeldbetrages (nicht der Sachleistung).

Ein Rechenbeispiel

Herr Schreiber in Pflegegrad 2 bekommt Unterstützung durch einen Pflegedienst. Ihm stehen 724 € im Monat zu (siehe Tabelle). Der Pflegedienst ist jedoch nicht so oft im Einsatz, dass der volle Betrag in Anspruch genommen wird. Er rechnet für den Monat nur 434,40 € ab, was 60 Prozent entspricht. Es bleiben 40 Prozent übrig. In Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 316 €. Davon erhält Herr Schreiber 40 Prozent, das sind 126,40 €. Der Pflegedienst rechnet 434,40 € mit der Pflegekasse ab, 126,40 € überweist die Pflegekasse an Herrn Schreiber als Pflegegeld.

PflegesachleistungPflegegeld
724 € insgesamt316 € insgesamt
434,40 € = 60 %wenn 60 % Pflegesachleistung verwendet, dann stehen 40 % Pflegegeld zu126,40 € = 40 %

Wichtige Tipps und Hinweise

Fällt die Entscheidung zu Gunsten einer Kombinationsleistung aus, besteht eine 6-monatige Bindungspflicht daran. Danach kann neu entschieden werden, ob diese erneut in Anspruch genommen wird oder die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld separat.

Um einen Überblick über das verbleibende Pflegegeld zu erhalten, sollte man sich die Rechnungskopien des Pflegedienstes, der mit der Pflegekasse abrechnet, zusenden lassen.

Tagespflege und Nachtpflege

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf die Tagespflege in Höhe von 689 € im Monat. Die Tagespflege kann Pflegende regelmäßig und unregelmäßig vertreten, von einzelnen Tagen bis hin zu allen sieben Wochentagen. Sie kommt z.B. im Krankheitsfall der Pflegenden zum Einsatz oder wenn diese Termine wahrnehmen müssen. Sie kann auch eine Gesellschafts- oder Betreuungsfunktion erfüllen. Angebote für das Wochenende oder nachts sind allerdings schwer zu finden.

Nimmt ein Pflegebedürftiger ein Angebot der Tagespflege an, sieht sein Alltag folgendermaßen aus: Ein Fahrdienst holt ihn morgens ab und bringt ihn nachmittags wieder nach Hause. In kleinen Gruppen wird gemeinsam gegessen, gekocht und gebacken. Zusätzlich gibt es diverse Freizeitangebote, z.B. Singen und Basteln.

Ab Pflegegrad 2 kann Tagespflege bei der Pflegekasse beantragt werden. Der Pflegebedürftige ist nicht zur Nutzung anderer Leistungen verpflichtet. Das Angebot muss monatlich genutzt werden, damit es nicht verfällt.

Wichtige Tipps und Hinweise

Pflegekassen, Pflegestützpunkte und andere Pflegeberatungsstellen helfen bei der Suche nach der passenden Einrichtung.

Bevor sich der Betroffene für eine Einrichtung entscheidet, sollte er diese zusammen mit einem Angehörigen testen, indem er ein Probetag mitmacht.

Wichtig zu wissen ist, dass jede Tagespflege über einen anderen Tagessatz verfügt. Dieser ist in verschiedene Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Betreuung etc. aufgesplittert. Wird der monatliche Betrag von 689 € überschritten, kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Sind die Kosten danach immer noch nicht vollständig gedeckt, muss der Rest privat gezahlt werden. Es empfiehlt sich, sich vor der Inanspruchnahme der Leistung von der Leitung ausrechnen zu lassen, wie hoch die monatlichen Kosten im Einzelfall sind.

Wie der Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen ist und welche Angebote damit finanziert werden können?

Die Voraussetzungen in Pflegegrad 2 sind die Gleichen zu Pflegegrad 1.

Hausnotruf

Ab Pflegegrad 1 steht dem Betroffenen ein Hausnotrufsystem zur Verfügung. Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind identisch.

Wird der Besuch einer ambulanten Wohngruppe unterstützt?

Personen, die in einer Wohngruppe leben und ambulant betreut werden, steht ab Pflegegrad 1 der Wohngruppenzuschlag zu.

Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 hat der Betroffene Anspruch auf die Kurzzeitpflege in Höhe von 1774 € im Jahr. Diese wird dann relevant, wenn pflegende Angehörige für längere Zeit ausfallen, z.B. im Urlaub oder bei einer Kur. Kurzzeitpflege kann man auch bei einer drastischen Veränderung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. nach einer Operation der Fall sein, durch deren Auswirkungen der Betroffene auf die Pflege in einer Einrichtung angewiesen ist.

Rahmenbedingungen:

  • auf Antrag bei der Pflegekasse
  • für höchstens 8 Wochen im Jahr
  • in Pflegeeinrichtungen, separaten Kurzzeitpflegen, einigen Reha-Kliniken
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung privat zu finanzieren

Wichtige Tipps und Hinweise

Pflegende Angehörige müssen selbst die Anbieter kontaktieren.

Der Betrag der Kurzzeitpflege kann mit ungenutzten Geldern der Verhinderungspflege und des Entlastungsbetrags aufgestockt werden. Auf Anfrage berechnet die Pflegekasse den Betrag im jeweiligen Fall. Wenn die Kurzzeitpflege nicht innerhalb eines Jahres genutzt wird, verfällt ihr Betrag ersatzlos.

Während der 8-wöchigen Kurzzeitpflege verringert sich das Pflegegeld um 50 Prozent. Wird die Kurzzeitpflege länger genutzt, hat der Betroffene gar keinen Anspruch mehr.

Verhinderungspflege – Ersatzpflege

Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, ist für die Pflege zu Hause gedacht. Ihre tage -oder stundenweise Nutzung kommt den Pflegenden gerade bei kürzeren Auszeiten entgegen, wie z.B. einem Friseurtermin.

Rahmenbedingungen:

  • Pflegegeld oder Kombinationsleistung muss genutzt werden
  • Kann rückwirkend beantragt werden
  • Tageweise längstens 6 Wochen im Jahr; stundenweise an 365 Tagen im Jahr
  • Leistung durch Freunde, Nachbarn, Bekannte, Ehrenamtliche, professionelle Pflege -und Betreuungskräfte
  • Pflegekasse zahlt festen Betrag von 1612 € im Jahr

Handelt es sich um professionelle, von der Pflegekasse anerkannte Pflegedienste, sind diese dazu berechtigt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Bei anderweitigen Hilfen muss der Betroffene privat vorlegen, bekommt jedoch das Geld von der Pflegekasse zurückerstattet, sofern er die Quittungen vorlegt.

Wichtige Tipps und Hinweise

Wird der Pflegebedürftige von einem Verwandten gepflegt, ist die Bezahlung geringer. Da jede Pflegekasse anders darüber entscheidet, welcher Verwandtschaftsgrad dafür ausschlaggebend ist, sollte man sich bei der zuständigen Stelle darüber informieren.

Der Betrag der Verhinderungspflege kann mit ungenutzten Geldern der Kurzzeitpflege und des Entlastungsbetrags aufgestockt werden. Von der Kurzzeitpflege dürfen höchstens 806 € verwendet werden. Auch hier empfiehlt sich eine Berechnung der Pflegekasse. Die Verhinderungspflege muss innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden, bevor ihr Betrag ersatzlos verfällt.

Kürzung des Pflegegeldes

  • bei Verhinderungspflege tageweise Kürzung um 50 Prozent
  • bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent, aber: anerkannte Pflegeperson darf nicht länger als 8 Stunden abwesend sein

Für die „Vorpflegezeit“ muss kein Pflegegrad vorliegen. Ein Schreiben des Hausarztes oder ein Pflegetagebuch können diese nachweisen. Im Falle einer Ablehnung der Pflegekasse lohnt es sich, einen Widerspruch einzureichen. Dadurch vergrößert sich der Entscheidungsspielraum.

Was wird noch gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt die Pflegepersonen und Angehörigen mit kostenlosen Pflegekursen ab Pflegegrad 1.

Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags

Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in vielen Fällen zumindest teilweise von den Angehörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause in seinem bisherigen Umfeld wohnen bleiben kann. Pflegende Angehörige wie z. B. Kinder oder andere pflegende Personen (wie z.B. der Lebenspartner), die ein enges persönliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können hierfür im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen.

Die Pflege muss unentgeltlich, in der Wohnung des Gepflegten oder in der des Pflegenden erfolgen; Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst ist hierbei unschädlich.

Bis einschließlich 2020 kam der Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro lediglich bei der Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bzw. hilflosen Personen (Merkzeichen H) in Betracht. Seit 2021 können bereits ab dem Pflegegrad 2 folgende Pflege-Pauschbeträge durch den Pflegenden geltend gemacht werden:

bei Pflegegrad 2600 Euro
bei Pflegegrad 31.100 Euro
bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H1.800 Euro

Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet. Erfolgt die Pflege durch mehrere Personen, ist der Pauschbetrag gleichmäßig auf die tatsächlich pflegenden Personen aufzuteilen.

Der Pauschbetrag kann auch mehrfach gewährt werden, wenn mehrere Personen wie z.B. beide Elternteile gepflegt werden.

Insbesondere bei der erstmaligen Geltendmachung oder einer höheren Einstufung wird ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit benötigt. Für die Geltendmachung des Pauschbetrags sind Angaben zum Pflegegrad, die Steuer-Identifikationsnummer des Pflegebedürftigen sowie ggf. Name und Anschrift der weiteren pflegenden Person erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen bzw. Angaben sollten vorab beschafft werden.

Quelle: § 33b Abs. 6 EStG, H 33b „Pflege-Pauschbetrag“ EStH.

Was gibt es für digitale Hilfen?

Für Digitalen Pflegeanwendungen (DiPas) erhält man einen Zuschuss von der Pflegekasse ab dem 1. Pflegegrad.

Was ist wissenswert zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Für Verbrauchsmittel wird dem Betroffenen ab Pflegegrad 1 ein Betrag von 40,00 € monatlich zur Verfügung gestellt.

Werden die Kosten für Hilfsmittel von Kranken-/Pflegekasse übernommen?

Es wird zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln unterschieden identisch zu Pflegegrad 1.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden ebenfalls unterstützt

Ab Pflegegrad 1 ist es möglich den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40) in Anspruch zu nehmen, um die Lebensführung wieder so selbstständig wie möglich zu gestalten und das eigene Zuhause pflegegerecht anzupassen.

Welche Eigenschaften hat der Sturzerkennungssensor von Vayyar?

Automatische Sturzerkennungssysteme wie das System von Vayyar erleichtern die Pflege und ermöglichen weiterhin eine häusliche Pflege und werden deshalb als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst.

Präzise Sturzerkennung

Durch hochentwickelte Radartechnologie erkennen die Vayyar-Sturzsensoren ungewöhnliche Bewegungen. Sie identifizieren Stürze und lösen umgehend einen Alarm aus. Sie erkennen Präsenz im Raum oder auch im Bett und alarmieren, wenn z.B. nachts das Bett für längere Zeit nicht mehr belegt ist.

Automatisierte Warnmeldungen

Ein herausragender Vorteil dieser Sensoren liegt in ihrer Fähigkeit, automatisch und ohne manuelles Eingreifen Warnungen zu generieren. Im Falle eines Sturzes erkennen sie eigenständig die Situation und alarmieren sofort vorab festgelegte Kontakte oder Dienstleister, um schnelle Hilfe zu ermöglichen.

Breites Anwendungsspektrum

Sie erkennen die verschiedensten Arten von Stürzen (langsame, schnelle, gleitende, Ohnmacht) äußerst präzise und reagieren umgehend, indem sie Alarm schlagen, sobald sie potenzielle Risiken erkennen.

Vielseitige Überwachung

Diese Sensoren überwachen nicht nur Stürze, sondern identifizieren auch ungewöhnliche Bewegungsmuster oder potenzielle Risikoaktivitäten. Dadurch bieten sie ein breites Spektrum an Sicherheitsfunktionen und gewährleisten eine kontinuierliche Überwachung für eine sichere Umgebung.

Nahtlose Integration

Die Vayyar-Sturzsensoren sind gerade mal so groß wie ein Feuermelder und integrieren sich nahtlos in die häusliche Umgebung, ohne das Erscheinungsbild oder die Ästhetik zu beeinträchtigen. Diese unauffällige Integration ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung, ohne den Alltag der Bewohner zu stören.

Förderung von Selbstständigkeit und Komfort

Hauptziel ist es, älteren Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität maximale Unabhängigkeit zu bieten. Durch die Schaffung einer sicheren Umgebung und automatisches Herbeirufen von Hilfe im Notfall fördern sie ein Gefühl von Sicherheit und Wohlbefinden.

Die Vayyar-Sturzsensoren sind eine innovative Antwort auf die Herausforderungen im Bereich der Pflege. Sie bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch eine Unterstützung, die die Lebensqualität und Unabhängigkeit der Nutzer verbessert. Ihre präzise Erkennung, automatische Alarmfunktion und unauffällige Integration machen sie zu einem wertvollen Instrument, welches das Leben zu Hause sicherer und angenehmer gestaltet.

Technologische Unterstützung

Mit nachlassender Mobilität in Kombination mit Demenz bzw. Abnahme der kognitiven Fähigkeiten erhöht sich die Sturzgefährdung. Durch das Nachlassen der kognitiven Fähigkeiten wird der Notfallknopf oft vergessen oder kann nicht mehr gedrückt werden. Die Vayyar-Sturzsensoren sind Beispiele für eine technische Lösung, um Stürze im Haushalt zuverlässig zu erkennen, schnell und automatisch Hilfe zu rufen und so Sturzfolgen zu minimieren.

Auch im Pflegegrad 2 werden technische Hilfsmittel wie die Vayyar Sturzsensoren bezuschusst. Stürze im Haushalt sind eine der häufigsten Gründe für die dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustands im Alter. Die positiven Eigenschaften und innovativen Funktionen von Vayyar Sturzsensoren sind von großer Bedeutung für die moderne Pflegeunterstützung.

Fazit

Der Pflegegrad 2 bietet eine breitere Palette von Dienstleistungen und anpassbaren Optionen im Vergleich zu Pflegegrad 1.

Pflegegrad 2 öffnet Türen zu umfassenderen Unterstützungen und Dienstleistungen, die speziell auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die erweiterte Palette von Optionen zielt darauf ab, ein komfortableres und sichereres Leben zu ermöglichen.

Quellenangaben

Sandra Kerber-Bender

Welche Leistungen stehen mir bei Pflegegrad 1 zu?

Ab welchem Pflegegrad stehen mir Leistungen zu?

Ab Pflegegrad 1 stehen ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Stellen Sie sich die Frage, was sie noch allein können und wobei sie auf Hilfe vom Umfeld angewiesen sind. Je mehr die Selbstständigkeit abnimmt, desto höher ist der Pflegegrad. Dementsprechend wächst die Menge der Leistungen, die ihnen zusteht.

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, d.h. es liegt noch kein ausgeprägter Pflegebedarf vor, aber es wird Hilfe benötigt, um im Alltag zurechtzukommen
Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Pflegebedürftige, die beide Arme und Beine nicht mehr bewegen können, werden automatisch dem Pflegegrad 5 zugeordnet. Dies ist bei einem vollständigen Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion, der nicht durch Hilfsmittel kompensiert werden kann, der Fall (etwa bei vollständiger Lähmung aller Extremitäten oder bei Menschen im Wachkoma).

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 1?

Personen mit Pflegegrad 1 zeigen nur eine leichte Einschränkung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Dieser Grad wird Personen mit begrenzten körperlichen Beeinträchtigungen zuerkannt, wie zum Beispiel Gelenkproblemen oder Rückenbeschwerden, die nur gelegentliche Unterstützung benötigen, die durch den Pflegegrad 1 bereitgestellt wird.

Wie könnte ein Fallbeispiel zu Pflegegrad 1 aussehen, im Fall der Barmer?

Für Frau H., die bei der Barmer versichert ist, stellt die Pflegekasse einen Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 125,00 € zur Verfügung. Mit diesem Betrag kann sie Angebote nutzen, die ihre privaten Pflegepersonen, z.B. pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn entlasten. Ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit wird dadurch im Alltag unterstützt. Wichtig ist, dass die Angebote nach Landesrecht anerkannt sind.

Wie gehe ich vor, um die Erteilung von Pflegegrad 1 zu erreichen?

Der erste Schritt besteht darin, entweder ein formloses Schreiben an die zuständige Pflegekasse zu senden oder anzurufen. Um eine schnelle Zuordnung des Anliegens zu ermöglichen, ist es ratsam, den Betreff des Schreibens beispielsweise mit “Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades” zu versehen. Anschließend wird die Pflegekasse Kontakt mit der betreffenden Person aufnehmen, um einen Termin mit dem Gutachter zu vereinbaren, normalerweise innerhalb von 14 Tagen. Eine gründliche Vorbereitung auf diesen Termin erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung des Falls erheblich.

Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Der Termin sollte optimal gewählt und stressfrei eingehalten werden.
  2. Alle relevanten Dokumente wie Ultraschallbilder, ärztliche Berichte, ein Medikamentenplan oder ein Pflegetagebuch sollten vorbereitet sein.
  3. Es ist ratsam, dass ein Angehöriger oder eine andere Vertrauensperson am Termin teilnimmt.

Wie berechnet sich Pflegegrad 1?

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Informationen zu der Gewichtung in den verschiedenen Lebensbereichen.

Die Pflegebegutachtung dient als Grundlage für die spätere Zuordnung zu einem Pflegegrad. Es werden insgesamt sechs Lebensbereiche sowie die individuelle Selbstständigkeit begutachtet. Anschließend erfolgt die Bewertung anhand einer festgelegten Matrix. Um eine präzise Beurteilung zu ermöglichen, werden Punkte vergeben und diesen Punkten bestimmte Werte zugeordnet. Dadurch erfolgt eine Gewichtung der verschiedenen Kriterien. Im Allgemeinen gilt: Je geringer die Beeinträchtigung ist, desto niedriger ist der spätere Punktwert. Wenn Sie weniger als 12,5 Punkte erreichen, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Ein Pflegegrad 1 wird vergeben, wenn Ihnen der Medizinische Dienst zwischen 12,5 und 27 Punkte zuweist.

Modul mit LebensbereichenWas wird geprüft?Bewertung der SelbstständigkeitGewichtung
1. MobilitätPrüfung der Motorikz.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen10 %
2. Kognitive FähigkeitenPrüfung von Fertigkeitenz.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen15 %
3. VerhaltensweisenPrüfung des Umgangs und Steuern von Problemenaggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen15 %
(der höhere Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4. SelbstversorgungPrüfung des Grades an Selbstständigkeitbei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken40 %
5. Umgang mit MaßnahmenPrüfung des Grades der selbstständigen Umsetzungvon ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien20 %
6. Gestaltung des AlltagslebensPrüfung der Selbstständigkeit im AlltagPlanung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen15 %

Wenn der Pflegegrad ermittelt ist, wird dem Pflegebedürftigen die Erteilung des jeweiligen Pflegegrads mitgeteilt. Die Bewilligung der Leistungen erfolgt ab dem Tag der Antragstellung.

Wie/Wo beantrage ich eine Erhöhung der Pflegestufe?

Bei fortschreitender Erkrankung oder im Alter steigt oft der Bedarf an Pflegeleistungen. In solchen Fällen kann es angebracht sein, den Pflegegrad zu überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Dazu sollten Betroffene oder ihre Angehörigen erneut Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen und um eine Neubewertung des Hilfebedarfs bitten, ähnlich wie bei der Erstfeststellung des Pflegegrades. Eine Erhöhung der Leistungen erfordert eine erneute Bewertung der Pflegesituation.

Nach der Kontaktaufnahme werden die Mitarbeiter der Pflegekasse die erforderlichen Schritte einleiten. Für die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse stehen Musteranträge zur Verfügung, die unter folgendem Link heruntergeladen werden können.

LeistungsartHöhe und Häufigkeit der Leistungen
PflegegeldKein Anspruch
PflegesachleistungenKein Anspruch
Tages- und NachtpflegeKein Anspruch
Vollstationäre PflegeKein Anspruch
KurzzeitpflegeKein Anspruch
VerhinderungspflegeKein Anspruch
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125 Euro pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte PflegehilfsmittelMax. 40 Euro pro Monat
WohnraumanpassungBis zu 4000 Euro (einmalig)
Hausnotruf25,50 Euro monatlich
Wohngruppenzuschuss214 Euro pro Monat
Stand Januar 2024, Quelle: https://www.pflegehelden.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegegrad-1

Wie der Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen ist und welche Angebote damit finanziert werden können

Um pflegende Angehörige oder Pflegebedürftige im Haushalt zu unterstützen, beispielsweise beim Einkaufen, Kochen und Putzen, wird ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € bereitgestellt. Dieser Betrag kann für Dienstleistungen wie Nachbarschaftshilfe, Betreuungsdienste oder Pflegedienste verwendet werden, um Entlastung zu erfahren.

Damit die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, müssen die jeweiligen Dienste nach dem Landesrecht als Entlastungsdienste anerkannt sein. Es ist zu beachten, dass in jedem Bundesland unterschiedliche Vorschriften gelten können.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Pflegebedürftigen und den Dienstleistern. Der Pflegebedürftige reicht die Rechnung bei der Pflegekasse ein und erhält eine Rückerstattung der ausgelegten Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 125 € pro Monat. Es kann auch vereinbart werden, dass der Dienstleister die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernimmt. Hierfür muss der Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung unterzeichnen.

Der Nachteil dieser Vereinbarung ist, dass der Pflegebedürftige in diesem Fall keine direkte Kontrolle über sein Budget mehr hat.

In Hessen gehören dazu z.B.:

  • Einzelbetreuung zu Hause
  • Gruppenbetreuung wie Demenzcafes
  • Begleitete Spaziergänge
  • Sportangebote
  • Unterstützung im Haushalt
  • Einkaufsservice oder gemeinsames Einkaufen
  • Familienentlastende Dienste
  • Alltags- oder Pflegebegleiter

Auch Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen fallen darunter, als da wären:

  • Aufenthalt in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
  • Spezielle Angebote von Pflegediensten
  • Körperbezogene Pflege wie Waschen, Kämmen, Duschen usw.

Welche Tipps und Hinweise gibt es zum Entlastungsbetrag?

Um Zeit und Mühe zu sparen, ist es ratsam, die Pflegekasse um eine Liste der anerkannten Dienstleister zu bitten, für die der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Ein Preisvergleich lohnt sich aufgrund der stark variierenden Stundenlöhne der Anbieter.

Es kann vorkommen, dass die Entlastungsbeträge nicht sofort genutzt werden können. Jedoch ist es möglich, sie anzusparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres zu nutzen.

Hausnotruf

Ab Pflegegrad 1 hat der Betroffene Anspruch auf ein Hausnotrufsystem, bei dem die monatliche Pauschale 25,50 € beträgt. Gerade Alleinstehende profitieren davon, zumal in Notfallsituationen manchmal jede Minute zählt. Zu einem Hausnotrufsystem gehören ein Notfallknopf sowie eine Telefonstation mit Freisprechanlage. Den Notfallknopf sollte der Pflegebedürftige immer bei sich tragen. (Dies ist durchaus als Problem zu betrachten, da viele Betroffene den Notfallknopf vergessen. Im späteren Verlauf des Artikels wird eine effektivere Lösung vorgestellt.) Durch das Drücken des Knopfes erhält die Hausnotrufzentrale ein Signal. Durch den Rückruf der Zentrale und dem Einleiten aller notwendigen Schritte wird dem Pflegebedürftigen geholfen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • mindestens Pflegegrad 1
  • Betroffener ist die meiste Zeit des Tages allein
  • Bestehen von Unfallgefahr

Wichtige Tipps und Hinweise

  • Die Hausnotrufzentrale sollte über den aktuellen Stand des Pflegebedürftigen informiert sein. Hierzu sollte Folgendes hinterlegt sein:
    • Name des Hausarztes
    • Aufbewahrungsort des Wohnungsschlüssels
    • Telefonnummer der Pflegenden
    • Gesundheitszustand
    • Medikamentenliste
  • Verfügt die Pflegekasse schon über einen Hausnotruf-Anbieter, muss der Pflegebedürftige oft keinen Eigenanteil bezahlen.
  • Verschiedene Anbieter sollten miteinander verglichen werden in Bezug auf Angebot, Kosten und Kündigungsfristen.

Wird der Besuch einer ambulanten Wohngruppe unterstützt?

In dem Beispiel von Frau H. wird sie von der Pflegekasse mit einem monatlichen Zuschuss von 214 € unterstützt, falls sie sich zu einem späteren Zeitpunkt einer Wohngruppe anschließen möchte. Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe ambulant betreut wird und einige Kriterien erfüllt. Letztere müssen erst überprüft werden. Genaueres hierzu erfährt man bei der Pflegekasse. Frau H. und ihre Angehörigen haben z.B. unter www.barmer.de/wohngruppenzuschlag die Möglichkeit, sich zu informieren.

Was wird darüber hinaus gefördert?

Die Pflegekasse unterstützt ebenso die Pflegepersonen und Angehörigen mit kostenlosen Pflegekursen. In den Kursen werden hilfreiche und entlastende Tipps zur Pflege zu Hause vermittelt. Die Pflegekasse bietet Pflegekurse zu verschiedenen Themen an, z.B. mit dem Schwerpunkt Demenz.

Was gibt es für digitale Hilfen?

Unter digitalen Pflegeanwendungen (DiPas) versteht man Apps, die man entweder auf Handys oder Tablets lädt oder vom Laptop/PC über das Internet ansteuert. Dadurch wird die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigem, Betreuungsdienst und Angehörigen erleichtert. Manche Apps bieten Übungen zum Gedächtnistraining, wie die Headapp oder beugen Stürzen und Gesundheitsgefahren vor. Einen Zuschuss zu der Nutzung der DiPas erhält man von der Pflegekasse ab dem 1. Pflegegrad. Der Höchstbetrag pro Monat beträgt 50 €. Die Pflegekasse gibt Auskunft darüber, welche DiPas zugelassen sind und wie man bei der Antragstellung vorgeht.

Was ist wissenswert zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Für Verbrauchsmittel wird dem Betroffenen ein Betrag von 40,00 € monatlich zur Verfügung gestellt. Dieser kann z.B. für Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder Betteinlagen genutzt werden. Die Hilfsmittel können einmal im Monat von einem Lieferservice, Sanitätshaus oder einer Apotheke bezogen werden. Bezieht der Pflegebedürftige die Produkte über eine Drogerie, sind diese günstiger und der Betroffene kann sie sich selbst aussuchen. Vorab ist zu klären, ob die zuständige Pflegekasse die Quittungen des Einkaufs akzeptiert.

Werden die Kosten für Hilfsmittel von Kranken-/Pflegekasse übernommen?

Es wird zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln unterschieden.

  1. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse finanziert. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Darunter fallen z.B. Rollstühle, Gehhilfen oder ein Krankenbett. Der Pflegebedürftige muss höchstens 10 € Zuzahlung pro Hilfsmittel leisten. Ein Pflegegrad ist nicht nötig.
  2. Für Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Dazu zählen technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Hebegeräte und Notrufsysteme. Um Anspruch darauf zu haben, ist jedoch ein Pflegegrad notwendig. Der Versicherte ist mit einem Kostenanteil von 10 Prozent (höchstens 25 €) beteiligt. Der Antrag erfolgt bei der Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Zu beachten ist, dass manche Pflegehilfsmittel nur geliehen werden können.

Welche Tipps gibt es zum Thema „Hilfs- und Pflegehilfsmittel?“

Bei einem Gutachten ist es wichtig, dass der Gutachter Hilfs- und Pflegehilfsmittel empfiehlt. Nachdem dies im Gutachten vermerkt wurde, kann es an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Diese veranlasst die Versorgung mit den empfohlenen Hilfs -und Pflegehilfsmitteln.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden ebenfalls unterstützt

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40) dient dazu, das eigene Zuhause pflegegerecht zu gestalten und eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder herzustellen. Hierzu zählt der gesamte Wohnbereich inklusive Treppenhaus. Auch Umbaumaßnahmen im Außenbereich, zum Beispiel Hauseingang, Hof oder Garten, sind mit dem Zuschuss finanzierbar. Auch automatische Sturzerkennungssysteme wie das System von Vayyar erleichtern die Pflege und ermöglichen weiterhin eine häusliche Pflege und werden deshalb als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst.

Kostenübernahme bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Die Kostenübernahme von technischen Hilfsmitteln zur Verbesserung des Wohnumfelds wird individuell geprüft. Die Genehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. von der medizinischen Notwendigkeit und den Richtlinien der jeweiligen Pflegekasse. Wurde z.B. bereits ein Badumbau vorgenommen und das Einmalbudget ausgeschöpft, übernehmen die meisten Pflegekassen keine weiteren Kosten mehr.

Um solche Leistungen und Hilfsmittel zu beantragen, ist es notwendig, sich direkt an die Pflegekasse zu wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Hierbei unterstützen häufig ärztliche Empfehlungen und Gutachten den Antragsprozess.

Letztendlich ist die Kostenübernahme solcher technischer Hilfsmittel wie Sturzsensoren von verschiedenen Faktoren abhängig und sollte im Einzelfall mit der Pflegekasse und den behandelnden Ärzten besprochen werden. Es ist ratsam, sich umfassend über die individuellen Ansprüche und Möglichkeiten bei der eigenen Pflegekasse zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Ein gutes Gefühl mit Sturzsensoren

In dem Beispiel von Frau H. ist für sie die Installation von Sturzsensoren wichtiger als z.B. ein Badumbau. In den letzten 2 Monaten ist sie bereits zweimal gestürzt. Anwesenheits- und Sturzerkennungssensoren wie Vayyar sind innovative Geräte, die dabei helfen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen. Die Sensoren geben ihr die Gewissheit, dass sie oder ihre Angehörigen im Notfall niemals alleine sind. Im Falle eines Sturzes informiert der Sensor automatisch ihre Notfallkontakte und ermöglicht so schnelle Hilfe. Sie können in Wohnungen oder Pflegeeinrichtungen installiert werden und bieten eine kontinuierliche Sicherheit vor Stürzen ohne Beeinträchtigung der Privatsphäre.

Für Personen mit Pflegestufe 1 können Sturzsensoren wie Vayyar die häusliche Pflege erheblich unterstützen, indem in Notsituationen schnell Hilfe gerufen wird und außergewöhnliche Situationen erkannt werden, z.B. wenn das Bett in der Nacht längere Zeit nicht belegt ist.

Die Anschaffung von Sturzsensoren wird von den Pflegekassen finanziell unterstützt, wenn dies als notwendig und förderlich für die Sicherheit und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen angesehen wird. Bis zu 4000 € übernimmt dann auf Antrag die Pflegekasse.

Frau H.‘s Angehörige haben die Sturzsensoren bei der Barmer beantragt und die volle finanzielle Unterstützung erhalten. Frau H. fühlt sich nun in ihrem Zuhause viel sicherer. Ihre Angehörigen haben ein gutes Gefühl, wenn sie einmal nicht bei ihr sein können.

Quellenangaben

Sandra Kerber-Bender

Wie bekomme ich einen Pflegegrad zugesprochen?

Wenn die Leistungsfähigkeit durch Krankheit oder Alter abnimmt, fragen sich viele Menschen, ob sie bereits pflegebedürftig sind. Was aber genau ist zu tun, um eine eventuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen, und welche Stellen sind in dem Fall zu kontaktieren? Gibt es bestimmte Kriterien, die zu erfüllen sind und Möglichkeiten, sich darauf vorzubereiten? Was erwartet mich während und nach der Begutachtung?

Was muss ich tun, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten?

Zuerst ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung zu stellen. Hier liegt der Zuständigkeitsbereich bei der Pflegekasse, die über die Kontaktdaten der jeweiligen Krankenkasse zu erreichen ist. Über einen Anruf oder eine E-Mail kann der Pflegekasse mitgeteilt werden, dass man die Pflegebedürftigkeit feststellen lassen bzw. Leistungen beantragen möchte. In der Regel wird dem Klienten daraufhin ein Antragsformular zugesendet. Bei Fragen zum Ausfüllen kann dieser sich an die Pflegekasse, den Pflegestützpunkt oder die VdK-Geschäftsstelle wenden.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Liegt der Pflegekasse das ausgefüllte Antragsformular vor, wird ein unabhängiger Gutachter, den sich der Klient nicht selbst aussuchen darf, oder der Medizinische Dienst (MD) beauftragt. Im Falle einer Privatversicherung wird ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Privaten (Medicproof) eingesetzt. Dieser überprüft die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit im jeweiligen Fall und ist für die Einstufung des Pflegegrads zuständig.

Was ist wichtig, um den Besuch des Medizinischen Dienstes vorzubereiten?

Der Hausbesuch des Gutachters wird rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Sinnvoll ist es, einen Angehörigen des Klienten mit dabeizuhaben, damit aus einer anderen Perspektive die Situation des Betroffenen dargestellt werden kann. Der Angehörige sollte mit der häuslichen Situation des Antragstellers vertraut sein und rechtzeitig kontaktiert werden. Manche Pflegekassen schicken vorab einen Fragebogen zum Ausfüllen, um die Befragung zu erleichtern.

Folgende Unterlagen sollten in Kopie bereitliegen:

  • Medikamente und Medikamentenplan
  • aktuelle Krankenhaus- und/oder Arztberichte
  • Bescheide und Gutachten anderer Leistungsträger (z.B. Schwerbehindertenbescheid)
  • Liste aller regelmäßigen Pflegetätigkeiten, wie An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen, Krankengymnastik
  • Liste aller notwendigen Hilfsmittel (z.B. Rollator, Gehstock, Hörgerät)
  • Liste aller notwendigen Pflegehilfsmittel ( z.B. Pflegebett, Bettschutzeinlagen)
  • gegebenenfalls die aktuelle Pflegedokumentation des Pflegedienstes
  • gegebenenfalls Informationen über bevollmächtigte Personen wie Betreuer und deren Aufgaben
  • Notizen, was die antragstellende Person noch selbstständig kann und wobei sie Hilfe benötigt
  • Notizen, was ihr Schwierigkeiten bereitet und wie sie sich eine Verbesserung in der Versorgung vorstellt
  • sobald der Termin mit Gutachter klar ist, anfangen ein Pflegetagebuch zu führen

Was genau überprüft der Gutachter?

Der Gutachter überprüft anhand von sechs verschiedenen Modulen diverse Bereiche, wobei die noch vorhandenen Fähigkeiten in Abstufungen eingeteilt sind.

Folgende Bereiche werden bewertet:

  • Mobilität, z.B. wie selbstständig die Fortbewegung stattfindet (Gewichtung 10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z.B. wie gut sich der/die Pflegebedürftige im Alltag zurechtfindet ( Gewichtung 15 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z.B. wie oft die Unterstützung anderer benötigt wird ( Gewichtung 15 %)
  • Selbstversorgung, z.B. wie eigenständig sich der/die Pflegebedürftige noch versorgen kann ( Gewichtung 40 %)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, z.B. ob der/die Pflegebedürftige notwendige Behandlungen wie die Einnahme von Medikamenten allein durchführen kann (Gewichtung 20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, z.B. wie selbstständig der/die Pflegebedürftige noch Kontakte pflegen kann (Gewichtung 15 %)

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Mithilfe eines Punktesystems findet daraufhin die Ermittlung des Pflegegrades statt. Die sechs Module sind in verschiedene Kriterien unterteilt, die mit Punkten bewertet werden. Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Punkte werden verteilt. Die Module werden verschieden stark gewichtet. Am Ende werden alle Punkte zusammengezählt. Bei einer hohen Punktzahl fällt dementsprechend auch der Pflegegrad hoch aus.

Beratung und Information

Ab dem Antrag auf Pflegebedürftigkeit haben sowohl pflegende Angehörige als auch die pflegebedürftige Person einen Anspruch auf kostenfreie und vertrauliche Pflegeberatung. Diese erfolgt durch einen qualifizierten Pflegeberater. Dafür sind die sogenannten Pflegestützpunkte oder die Fach- und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände zuständig. Privat Versicherte können sich an die Compass private Pflegeberatung GmbH wenden.

Nach dem Antrag haben die pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen zwei Wochen Zeit, sich von der zuständigen Pflegekasse beraten zu lassen. Zu diesem Zweck können Leistungs- und Preisvergleichslisten von regionalen Anbietern in den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung angefordert werden. Der Zeitraum von zwei Wochen, in dem eine Pflegeberatung möglich ist, kann auf Antrag hin verlängert werden. Die Klienten erhalten entweder einen Vorschlag, wo die Pflegeberatung der zuständigen Pflegekasse abrufbar ist oder einen Gutschein für eine frei wählbare Beratungsstelle. Auf Wunsch kommt der Berater auch zum Pflegebedürftigen nach Hause.

Wichtig ist, gleich zu Anfang der Beratung einen individuellen Versorgungsplan zu verlangen. Passende und notwendige Hilfen werden dort aufgelistet. Beispiele dafür sind Gesundheitsförderung oder Rehabilitation. Ebenso werden im Versorgungsplan Maßnahmen, Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten festgehalten.

In den folgenden Blogartikeln erklären wir, welche Leistungen bei den verschiedenen Pflegestufen bezuschusst werden und wie hoch dieser Zuschuss ist:

Beratungsstellen im jeweiligen Umkreis sind unter folgenden Links aufgeführt:

Quelle: Sozialverband VdK Ratgeber (Druckform)

Sandra Kerber-Bender